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Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl
23. Februar 2025
 

 


Wahlhelferaufruf

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Dafür werden engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Für den Ablauf von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir die Wahlen erfolgreich ausführen. Als Mitglied des Wahlvorstandes sind Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und für die Ermittlung des Wahlergebnisses verantwortlich. Um für den Einsatz im Wahlvorstand bestens vorbereitet zu sein, findet im Vorfeld eine Schulung statt.

Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Da die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben, erfolgt eine Einteilung in zwei Schichten. Die Stimmenauszählung erfolgt ab 18.00 Uhr mit allen Mitgliedern des Wahllokales. 

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes wird ein Erfrischungsgeld gewährt.

Wir freuen uns bei jeder Wahl auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Sie haben Interesse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer die Durchführung der Wahl zu unterstützen? Lassen Sie uns bitte die ausgefüllte Bereitschaftserklärung zukommen.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Ritter unter Telefon 037608 123-45 oder per E-Mail an k.ritter@waldenburg.de zur Verfügung.

Kurze Fristen bei Briefwahl

Aufgrund des sehr späten Stimmzetteldrucks für die vorgezogene Bundestagswahl wird die Briefwahl voraussichtlich erst ab dem 04.02.2025 möglich sein. Die Frist für die Zustellung der Briefwahlunterlagen ist kurz und liegt zum Teil in den Winterferien.

Daher möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle nach § 28 Abs. 5 BWO aufmerksam machen. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt der Stadt Waldenburg entgegenzunehmen, diese im Rathaus direkt vor Ort auszufüllen und anschließend im verschlossenen Wahlbriefumschlag in eine versiegelte Wahlurne einzuwerfen. Das erspart Postlaufzeiten und Sie haben Gewissheit, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig im Wahlamt der Stadt Waldenburg eingeht. Die Briefwahl mit Postversand ist selbstverständlich wie gewohnt möglich.

Für Bürgerinnen und Bürger, die über einen längeren Zeitraum im Februar 2025 (vor der Wahl) abwesend sind, besteht die Möglichkeit eine abweichende Adresse für den Versand der Briefwahlunterlagen anzugeben. Die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss anschließend so rechtzeitig erfolgen, dass die Unterlagen am Wahltag spätestens um 18 Uhr in der Stadt Waldenburg eingegangen sind. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

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