Existenzgründung
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formal, juristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen.
Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerkerrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Zwangsmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden.
Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen.
Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln).
Eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.
Öffnungszeit Einwohnermeldeamt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Einwohnermeldeamt der Stadt Waldenburg hat vorübergehend geänderte Öffnungszeiten wie folgt:
Montag 08:00–12:00 Uhr
Dienstag 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Freitag 08:00–12:00 Uhr
letzte Annahme jeweils 15 Minuten vor Schließzeit, Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich (037608 123-36)
In dringenden Fällen dienstags zwischen 16 und 18 Uhr wenden Sie sich gern an unsere Außenstelle:
Gemeindeverwaltung Oberwiera, Hauptstraße 19, Tel. 037608 22926.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Aktuelle Stellenausschreibungen online
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die Stellen als
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d) im Hort der Altstädter Schule Waldenburg
sowie als
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d) im Freibad Waldenburg
zu besetzen.
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