Existenzgründung
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formal, juristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen.
Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerkerrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Zwangsmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden.
Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen.
Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln).
Eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.
Aktuelle Stellenausschreibungen online
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die Stellen als
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d) im Freibad Waldenburg
sowie als
Mitarbeiter/in (m/w/d) für Konzeption und Management von Museumsevents, städtischen Veranstaltungen und Tourismuspflege als Krankheitsvertretung im Museum
sowie als
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Zentraler Service/Meldewesen in der Stadtverwaltung
zu besetzen.
Stellenausschreibungen