Schiedsstelle der Stadt Waldenburg
Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich und mit geringem Kostenaufwand beizulegen. Das Grundprinzip lautet dabei: "Schlichten statt Richten", was soviel bedeutet wie: Schnell, kostengünstig und friedensstiftend.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsStG)
Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle / der Friedensrichter
Im Regelfall ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Wohnort der Antragsgegner tatsächlich wohnt.
Auf Grund einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Waldenburg und den Gemeinden Remse und Oberwiera, übernimmt die Stadt Waldenburg die Aufgaben einer Schiedsstelle für diese Gemeinden.
Kontakt
Postanschrift:
Stadtverwaltung Waldenburg
- Schiedsstelle -
Markt 1
08396 Waldenburg
Sprechzeiten:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefon: 037608 123-0
Ansprechpartner:
Herr Axel Pietzsch (Friedensrichter)
Frau Nicole Hofmann-Clauß (Stellvertreterin)
Aktuelle Stellenausschreibungen online
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die Stellen als
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d) im Freibad Waldenburg
sowie als
Mitarbeiter/in (m/w/d) für Konzeption und Management von Museumsevents, städtischen Veranstaltungen und Tourismuspflege als Krankheitsvertretung im Museum
sowie als
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Zentraler Service/Meldewesen in der Stadtverwaltung
zu besetzen.
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