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Schiedsstelle der Stadt Waldenburg

Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich und mit geringem Kostenaufwand beizulegen. Das Grundprinzip lautet dabei: "Schlichten statt Richten", was soviel bedeutet wie: Schnell, kostengünstig und friedensstiftend.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsStG)

Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle / der Friedensrichter

Im Regelfall ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Wohnort der Antragsgegner tatsächlich wohnt.
Auf Grund einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Waldenburg und den Gemeinden Remse und Oberwiera, übernimmt die Stadt Waldenburg die Aufgaben einer Schiedsstelle für diese Gemeinden.

Kontakt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Waldenburg
- Schiedsstelle -
Markt 1
08396 Waldenburg

Sprechzeiten:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefon: 037608 123-0

Ansprechpartner:
Herr Axel Pietzsch (Friedensrichter)
Frau Nicole Hofmann-Clauß (Stellvertreterin)

Aktuelle Stellenausschreibung online

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle als

Mitarbeiter/in (m/w/d) Bauhof

zu besetzen.

Ab dem 01.02.2025 ist die Stelle als

Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d) im Freibad Waldenburg

zu besetzen.



Ausschreibungen
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