Aktuelles und wichtige Mitteilungen
Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Stadt Waldenburg informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall dazu aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid (und/oder Gebührenbescheid) erlassen wurde.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de
Anzeige von Änderungen bei Grundstücken – amtlicher Vordruck
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Anzeigepflicht eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt.
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, etwa Veränderungen am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (wie Flächenänderungen in Form von Zu- oder Abnahmen an der Gesamtfläche oder Bebauung/Abriss), am Gebäude oder der Nutzung/des Nutzungsteils/der Nutzungsart, müssen beim Finanzamt angezeigt werden.
Eine Anzeigepflicht besteht demnach z. B., wenn ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft werden. Diese Änderungen sind nur dann anzuzeigen, wenn sie nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, da die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 bereits mit der von allen Eigentümern und Eigentümerinnen abzugebenden Feststellungserklärung zu erklären waren.
Die Frist für die Abgabe der Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Ausnahme: Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die im Laufe der Kalenderjahre 2022 und 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 anzuzeigen.
Der amtliche Vordruck ist ebenso wie die dazugehörige Ausfüllanleitung in Papierform bei den Finanzämtern erhältlich. Außerdem steht beides unter https://www.finanzamt.sachsen.de/anzeigepflichten-12218.html als ausfüllbare und barrierefreie pdf-Datei „Grundsteuer-Änderungsanzeige" zur Verfügung. Der amtliche Vordruck ist auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und postalisch, per Telefax oder durch persönliche Abgabe an das Finanzamt zu übermitteln.
Alternativ zu den beschriebenen Übermittlungswegen werden es die sächsischen Finanzämter nicht beanstanden, wenn die ausgefüllte und ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Grundsteuer-Änderungsanzeige bis zur Umsetzung in ELSTER auch eingescannt, in pdf-Dateiformat umgewandelt und als Anlage zu einer »Sonstigen Nachricht an das Finanzamt« über ELSTER (Formular »Sonstige
Nachricht an das Finanzamt« – [z. B. in „Mein ELSTER" zu finden unter Formulare & Leistungen »Alle Formulare« → »Anträge, Einspruch, Mitteilungen«]) übermittelt wird.
Aktuelle Stellenausschreibung online
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle als
zu besetzen.
Ab dem 01.02.2025 ist die Stelle als
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d) im Freibad Waldenburg
zu besetzen.
Aktuelle Informationen "Flucht aus der Ukraine"
Bild: www.pixabay.com
Sie sind in der Gemeinde Waldenburg, Oberwiera oder Remse angekommen?
Informationen des Landkreis Zwickau
Hinweise zum Umgang mit ukrainischen Geflüchteten
Hinweise zur Antragsstellung auf Sozialleistungen
Informationen des Freistaates Sachsen / Bundesregierung
Einreise mit Tieren aus der Ukraine
Hilfsportal des Freistaates Sachsen
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Sachsen hilft Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine - alle Informationen für geflüchtete Ukrainer
Fragen und Antworten für Flüchtlinge
Online-Anmeldeportal für ukrainische Kinder und Jugendliche an sächsichen Schulen
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jungendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal erreichen Sie unter folgendem Link: